
alle Maßnahmen der vertragsärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen und ihre Verschlimmerung zu verhindern oder einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Sie wird nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen sind somit die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Eine Pflegestufe muss für diese Leistungen nicht vorliegen.
Leistungen nach SGB V umfassen unter anderem:
·Wundversorgung
·Blasenspülung
·Blutdruckmessung
·Blutzuckermessung
·Infusionen
·Inhalation
·Medikamentengabe