Häusliche Betreuung
ein zusätzliches Betreuungsgeld für alle Pflegeversicherten, die eine Pflegestufe haben. Bis zur Höchstsumme von 125,- €/Monat werden so genannte Entlastungsleistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von der Pflegekasse bezahlt. Dazu zählen z.B.
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
- Unterstützung von Aktivitäten zu Hause
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
- Begleitung bei Unternehmungen, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause, z. B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus
Das Betreuungsgeld kann aber auch einen Teil der Kosten für eine Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege finanzieren.