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Häusliche Betreuung

Häusliche Betreuung

ein zusätzliches Betreuungsgeld für alle Pflegeversicherten, die eine Pflegestufe haben. Bis zur Höchstsumme von 125,- €/Monat werden so genannte Entlastungsleistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von der Pflegekasse bezahlt. Dazu zählen z.B.

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung von Aktivitäten zu Hause
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
  • Begleitung bei Unternehmungen, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause, z. B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus

Das Betreuungsgeld kann aber auch einen Teil der Kosten für eine Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege finanzieren.